ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUGEN
Für die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für pferdegestützte Intervention bei:
Connexa Schweiz GmbH (noch in der Gründungsphase), Illnauerstrasse 21a, 8484 Weisslingen, wird als Trägerin der Equimotion Schweiz KIG Weiterbildung zur Fachkraft für pferdegestützte Intervention fungieren. Bis zum offiziellen Eintrag ins Handelsregister wird die Weiterbildung von Equimotion Schweiz KIG eigenständig unter der Leitung von Jasmin Bosshard und Kirsti Etzold organisiert und durchgeführt.
Der Veranstalter ist ein Institut für berufliche Aus- und Weiterbildung, ein Zentrum für Reittherapie und zugleich ein Lehrinstitut für die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für pferdegestützte Intervention.
§1 Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Weiterbildung bedarf es grundsätzlich beruflicher wie auch reiterlicher Fähigkeiten und Qualifikationen. Diese sind in den jeweiligen Weiterbildungskonzeptionen genau beschrieben und sind unbedingte Voraussetzungen für die Teilnahme. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Sonderzulassungen können von der Institutsleitung vorgenommen werden.
§2 Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldeformulare sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen gemäß Aufnahmeformular schriftlich (per Webseite, oder Post) an den Ausbilder zu richten.
Die Anmeldung wird verbindlich, sobald Sie eine vertragliche Zusicherung eines Weiterbildungsplatzes erhalten. Die Anmeldung kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Die vertragliche Vereinbarung wird bindend für beide Teile, für die in den Weiterbildungskonzeptionen dargestellte und im Vertrag vereinbarte Dauer abgeschlossen.
§3 Verpflichtungen des Ausbilders
Der Ausbilder verpflichtet sich, den Teilnehmer/ der Teilnehmerin entsprechend der Lehrinhalte des Lehrgangskonzeptes zu unterrichten. Das Lehrgangskonzept ist in der Studien- und Prüfungsordnung definiert. Diese ist Bestandteil des Weiterbildungsvertrages. Die Kursgebühr (§ 4 Nr. 1) beinhaltet sämtliches, ausführliches Unterrichtsmaterial. Die Gebühren für die Prüfungsgebühren und Zertifikate (§4 Nr. 2) stellt der Ausbilder am Ende der Weiterbildung zusätzlich in Rechnung. Anfahrten, Unterkunft und Verpflegung sowie eventuelle Kosten für das Mitbringen und Einstellen von eigenen Pferden sind dagegen vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Die Weiterbildung findet in Form von 12 Blockveranstaltungen von jeweils 1 bis 2 Tagen statt. Der Zeitraum beträgt dabei ca. 12 Monate. Die Blockseminare beinhalten theoretische und praktische Unterrichtsstunden. Für den Fall, dass aus vom Ausbilder nicht zu verantwortenden Gründen (Verordnungen zu Pandemien und Beschränkungen die Aufgrund sonstiger Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier) Präsenzunterricht nicht möglich sein sollte, behält sich der Ausbilder vor die Kurse als Online-Kurse stattfinden zu lassen. Die Praxiseinheiten werden in diesem Fall nachgeholt, sobald es die Lage erlaubt.
Der Veranstalter behält sich vor, sachdienliche Änderungen der Unterrichtspläne und mögliche Wechsel von Dozenten vorzunehmen, wobei das Unterrichtsziel nicht geändert werden darf.
Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 6) oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem solchen Fall steht es dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin frei, entweder die Rückzahlung der Kursgebühr oder aber die Teilnahme an einem nachfolgenden Lehrgang zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers /der Teilnehmerin entsteht hierdurch nicht.
Jedem / jeder Teilnehmer(in) wird ausführliches Unterrichtsmaterial zu allen Unterrichtstagen, vor Beginn des jeweiligen Blocks, zusammen mit dem Stundenplan als PDF zum Download zur Verfügung gestellt.
Zu Beginn der Blöcke 2/3 und 4 wird jeweils eine Prüfung über die theoretischen Inhalte des vorhergehenden Unterrichtsblocks geschrieben. Nach Abschluss der Weiterbildung wird der Ausbilder dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ermöglichen, die institutsinterne praktische Prüfung abzulegen. Ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dem Weiterbildungslehrgang wird ausgestellt, wenn alle Prüfungen bestanden wurden, alle zu erbringenden Teilleistungen vollständig erbracht und eingereicht sowie die Kursgebühr vollständig bezahlt wurde.
Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Prüfung nicht bestehen, so wird ihm der Ausbilder die Möglichkeit einräumen, die Prüfung innerhalb einer Frist von 3 Monaten erneut abzulegen. Jede nicht bestandene Prüfung kann maximal einmal nachgeprüft werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, spätestens 14 Tage vor einer Wiederholungsprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von CHF 300.00, durch Überweisung zugunsten vorstehender Bankverbindung zu bezahlen.
§4 Verpflichtungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin
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Die Kursgebühr in Höhe von CHF 4.999.00 ist entweder in einer Summe oder in 4 Teilen à CHF 1.260 bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Unterrichtsblocks zu bezahlen durch Überweisung zugunsten folgender Bankverbindung zu bezahlen:
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Die Gebühren für die Prüfung und Zertifikate in Höhe von CHF 490.00 wird am Anfang der Weiterbildung in Rechnung gestellt. Möchte ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin die Prüfung nicht absolvieren, so muss er dies explizit schriftlich der Ausbildungsleitung mitteilen.
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Eine verbindliche Reservierung des Kursplatzes durch den Ausbilder wird, nach Eingang der Reservierungsgebühr von CHF 400.00, vorgenommen.
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, die vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte, gewissenhaft zu erlernen sowie die geforderten Berichte, sowie die Facharbeit sorgfältig zu fertigen. Er wird den ausbildungsbezogenen Weisungen des Ausbilders sowie seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgen.
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Die festgelegten Abgabetermine für die Facharbeit und das Video der praktischen Prüfung sind zwingend einzuhalten. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur möglich, wenn der Teilnehmer mindestens 6 Wochen vor dem ursprünglichen Abgabetermin ein schriftliches Gesuch einreicht. Für die Verlängerung der Abgabefrist wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 300.00 erhoben, die vollständig vom Teilnehmer zu tragen ist.
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Für kleinere schriftliche Aufträge, Gruppenaufträge und Filmaufträge muss ein Gesuch zur Fristverlängerung mindestens 1 Woche vor dem Abgabetermin eingereicht werden. In diesem Fall fallen Aufwandsgebühren in Höhe von CHF 50.00 an.
§ 5 Mindestteilnehmerzahl – Durchführungsvorbehalt
Die Durchführung eines Lehrgangs kann kostendeckend nur ab einer Mindestzahl von fünf TeilnehmerInnen erfolgen. Der Träger behält sich deswegen vor, falls für einen Lehrgang zwei Wochen vor dessen Beginn nicht mindestens sechs TeilnehmerInnen angemeldet sind, diesen ausfallen zu lassen. Er wird gegebenenfalls die TeilnehmerInnen umgehend hierüber unterrichten. In einem solchen Fall steht es dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin frei, entweder die Rückzahlung der Kursgebühr oder aber die Teilnahme an einem nachfolgenden Lehrgang zu verlangen.
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§6 Haftung
Eine Haftung des Ausbilders, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen, soweit Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Er haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
§7 Rücktritt und Stornogebühren
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich einzureichen und ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einem Rücktritt bis zu diesem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung fällig. Im Fall eines Rücktritts bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der vereinbarten Kursgebühr und nach diesem Zeitpunkt 80% der vereinbarten Kursgebühr fällig. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein/e Ersatzteilnehmer(in) genannt wird, der/die den Zulassungsvoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr bezahlt.
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§8 Wechsel von Kursen
Sollte ein(e) TeilnehmerIn aus beruflichen oder persönlichen Gründen an einen Block innerhalb seines Kurses nicht teilnehmen können, so kann dieser in einem der nachfolgenden Kurse nachgeholt werden.
Die Zahlung der Kursgebühr hat jedoch zu den innerhalb seines Kurses vorgesehenen Terminen zu erfolgen. Für den entstehenden administrativen Mehraufwand erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF100.00.
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§9 Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag während des laufenden Kurses ist nicht möglich. Die volle Teilnahmegebühr bleibt weiterhin zur Zahlung fällig. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn:
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sich der/die TeilnehmerIn mit der Zahlung der Teilnahmegebühren länger als 1 Monat im Rückstand befindet,
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die Institutsleitung feststellt, dass das Weiterbildungsziel durch den/die TeilnehmerIn nicht erreicht werden kann,
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der/die TeilnehmerIn durch sein Verhalten den Weiterbildungserfolg der anderen TeilnehmerInnen gefährdet oder dem Ruf und/oder dem Ansehen des Ausbilders schadet.
Für den Fall der Kündigung werden bereits geleistete Vorauszahlungen erstattet, sofern sie nicht zur Tilgung von vertraglich vereinbarten Verbindlichkeiten dienen. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Schweiz.
§11 Datenschutz
Die auf der Internetseite www.equi-motion-schweiz.ch dargelegten und vom Ausbilder angewandten Regelungen zum Datenschutz habe ich gelesen und bin damit einverstanden.